Fragen & Antworten
Bewerbungsschluss ist der 11. Juli 2025.
Nein, ein Standort bzw. Lebensmittelpunkt in Berlin und Brandenburg ist nicht zwingend. Jedoch muss eine enge journalistische Nähe nachvollziehbar sein (z. B. längerfristige Recherchen im Berichtsgebiet).
Nein. Bitte entscheiden Sie sich für die Kategorie, die aus Ihrer Sicht am besten passt. Die mabb behält sich in einer Vorauswahl vor, Angebote ggf. einer anderen, besser geeigneten Kategorie zuzuordnen.
Nein, regionale Angebote fallen nicht unter die Definition von Lokaljournalismus und können daher nicht berücksichtigt werden.
Ausnahme für Kategorie 4 (Lokal_Innovation): Es können innovative Lösungen mit einem klaren lokaljournalistischen Fokus und Mehrwert für den Lokaljournalismus in Berlin oder Brandenburg berücksichtigt werden.
Jede Person/jede:r Anbieter:in kann insgesamt max. drei unterschiedliche Angebote einreichen.
Nein. Bitte einigen Sie sich darauf, wer die Bewerbung einreicht, und ergänzen Sie im Bewerbungsformular bis zu vier weitere Autor:innen.
Ja, das ist möglich. Dafür ist es allerdings notwendig, uns für die Zeit bis zur Preisverleihung einen Zugang zu ermöglichen, bzw. uns das Angebot auf andere Weise zukommen zu lassen (z. B. gut lesbarer Screenshot).
Ja, die Einreichung crossmedialer Angebote ist möglich und ausdrücklich erwünscht. Sie entscheiden selbst, welche Formate Ihres Angebots Sie einreichen möchten.
Das Preisgeld wird als sog. de-minimis Beihilfe gewährt. De-minimis-Beihilfen dürfen laut EU-Verordnung für ein einziges Unternehmen den Gesamtbetrag von 300.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen. Um dies überprüfen zu können, muss bei Einreichungen von Unternehmen oder selbstständig tätigen Medienschaffenden (z. B. Freiberufler:innen) vor der Gewährung eines möglichen Preisgeldes eine Erklärung über ggf. gewährte Beihilfen eingereicht werden.
Bei Fragen zum Preis, der Bewerbung und der Preisverleihung können Sie sich gerne an lokaljournalismus@mabb.de wenden.